Bewerbung und Zulassung mit einem internationalen Studienausweis

Für die Zulassung zum Masterstudium müssen Sie einen internationalen Hochschulabschluss einer anerkannten ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù in einem mindestens dreijährigen universitären, wissenschaftlich ausgerichteten Studiengang besitzen. Ausbildungen auf Weiterbildungsstufe (Executive Master, Certificates, Diplomas) sind nicht anerkannt.

Sprachanforderungen

Sie finden die Angaben zur Unterrichtssprache bei den Informationen zu den einzelnen Studienprogrammen. Für bestimmte Masterstudiengänge werden Deutschkenntnisse beziehungsweise sehr gute Englischkenntnisse verlangt (vgl. Studienreglemente und Studienpläne der verschiedenen Studienprogramme). Die Checkliste des gewünschten Fachs gibt ebenfalls Auskunft darüber, ob und in welcher Form für die Zulassung zum gewünschten Masterstudiengang zusätzliche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen.

Falls nicht explizit ein Sprachnachweis verlangt wird, sind die Bewerbenden selbst dafür verantwortlich, dass sie die Unterrichtssprache beherrschen.

Hinweise

 
Melden Sie sich online innerhalb der vorgesehenen Frist an und reichen Sie die für die Prüfung Ihrer Zulassung verlangten Dokumente in Papierform ein.
 

Spezielle Zulassungsbedingungen für medizinische Studiengänge

Die Zahl der Studienplätze in Human-, Zahn- und Veterinärmedizin ist beschränkt. Daher gilt für diese drei Studienrichtungen eine vorgezogene Anmeldefrist.