Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin

Die Zahl der Studienplätze in Human-, Zahn- und Veterinärmedizin ist beschränkt. Daher gilt für diese drei Studienrichtungen eine vorgezogene Anmeldefrist. Bewerbende mit einem internationalen Studienausweis können sich nur für einen Studienplatz bewerben, sofern sie zusätzlich zu den generellen Zulassungsbedingungen (Kapitel 1 und 4) auch die Bedingungen gem. Anhang 2 der Verordnung über die ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù vom 12.09.2012 erfüllen.

Hinweise

Bewerbung

Anmeldungen sind vom 1. bis 15. Februar möglich.

Falls Sie noch den Eignungstest absolvieren müssen, müssen Sie sich zusätzlich bei swissuniversities anmelden.

Nach dem 15. Februar ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.

Zulassung und Zuteilung der Studienplätze in Human- und Zahnmedizin

Die Studienplätze im Master Human- und Zahnmedizin werden in folgender Reihenfolge vergeben (vereinfachte Darstellung):

  1. Studierende, die ihren Bachelorabschluss im vorhergehenden Semester an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern erworben haben
  2. Bewerbende, die ihren Bachelorabschluss an einer anderen Schweizer ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù erworben haben, mit der die ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern ein Übernahmeabkommen hat
  3. Bewerbende, die ihren Bachelorabschluss an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern erworben haben
  4. Bewerbende, die ihren Bachelorabschluss im vorhergehenden Semester an einer anderen Schweizer ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù erworben haben (Studienortswechsel ohne Unterbruch)
  5. Bewerbende, die ihren Bachelorabschluss an einer anderen Schweizer ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù erworben haben und ihr Studium nicht direkt im Master fortgesetzt haben (Studienortswechsel mit Unterbruch)
  6. Bewerbende mit einer abgeschlossenen Ausbildung (auf Stufe Master) in Human- oder Zahnmedizin einer anerkannten ausländischen ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù, welche den Inländerstatus gemäss Anhang 2 zur UniV erfüllen, über einen MEBEKO-Entscheid verfügen und noch Studienleistungen in einem Masterstudiengang erbringen müssen, um zur eidgenössischen Prüfung zugelassen zu werden.
  7. Bewerbende mit einem Bachelorabschluss in Human- oder Zahnmedizin einer anerkannten ausländischen ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù, welche den Inländerstatus gemäss Anhang 2 zur UniV erfüllen.

Bei Bewerbenden mit ausländischen, nicht deutschsprachigen Studienausweisen sind genügende Deutschkenntnisse (Niveau C1 oder höher) nachzuweisen.

Eine Zulassung ist nur möglich, wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und ein Studienplatz vorhanden ist.

Ist der Bachelorabschluss älter als fünf Jahre, kann die Dekanin oder der Dekan «sur dossier» über die Zulassung sowie über die nötigenfalls damit verbunden Auflagen entscheiden. Dauerte der Unterbruch länger als 5 Jahre, ist zudem der Eignungstest (EMS) grundsätzlich zu wiederholen.

Für Details siehe: Reglement über die fachliche Zulassung/Einstufung von Studierenden der Bachelor- und Masterstudiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern (Einstufungsreglement) vom 28. Juni 2023

Zulassung und Zuteilung der Studienplätze in Veterinärmedizin

Die Studienplätze im Master Veterinärmedizin werden in folgender Reihenfolge vergeben:

  1. Studierende, welche ihren Bachelorabschluss im vorhergehenden Semester an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern erworben haben
  2. Bewerbende, die ihren Bachelorabschluss an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern erworben haben
  3. Bewerbende, die ihren Bachelorabschluss an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Zürich erworben haben
  4. Internationale Bewerbende, welche ihren Bachelorabschluss an einer anerkannten ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù erworben haben

Eine Zulassung ist nur möglich, wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und ein Studienplatz vorhanden ist.

Informationen für Personen mit ausländischen Diplomen

Zuständig ist die Medizinalberufekommission (MEBEKO). Die Informationen befinden sich auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)