Institutionelle Akkreditierung

Die Institutionelle Akkreditierung ist gemäss Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) Voraussetzung für das Bezeichnungsrecht «±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù» und den im Gesetz vorgesehenen Erhalt von Bundesbeiträgen.

Mit dem Akkreditierungsentscheid, den die ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern am 24. September 2021 erhalten hat, ist die ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù für eine Dauer von sieben Jahren auflagenfrei vom Schweizerischen Akkreditierungsrat akkreditiert.

In ihrem Bericht haben die Gutachtenden der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Sie sind in ihren Analysen und Bewertungen zum Schluss gekommen, dass die ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern über ein leistungsfähiges, alle Bereiche und Prozesse der Hochschule umfassendes ²Ï³Ü²¹±ô¾±³Ùä³Ùssicherungssystem verfügt. Besonders positiv erwähnten die Gutachtenden zudem die gelungene Partizipation aller ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù±ð²Ô, Stände sowie Mitarbeitenden des Zentralbereichs an der Entwicklung, Implementierung und Umsetzung der QSE-Prozesse.

Die regelmässige institutionelle Re-Akkreditierung unterstreicht, dass die ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern die höchsten Standards in Lehre, Forschung und Verwaltung erfüllt. Die gesetzlich vorgegebene Akkreditierung ist Ausdruck für Exzellenz, Zukunftsorientierung und das gesellschaftliche Engagement der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern.