UniBE Doc.Mobility
Finanzierung für Doktorierende für Forschungsaufenthalte im Ausland
Voraussetzungen |
Einladung zu einem Mobilitätsaufenthalt an einer Gastinstitution |
|---|---|
| Antragsberechtigt | Doktorierende der UniBE, die mindestens 12 Monate immatrikuliert sind und nicht über den SNF gefördert werden. |
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Doktorandengehalt, inklusive Sozial- und Versicherungsleistungen. |
Geltungsbereich |
Doktorandengehalt, i.d.R. 6 bis12 Monate |
| Eingabefrist | 2. März und 1. September 2026Es gibt jährlich zwei Eingabefristen. |
Forschungsaufenthalte an ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùen und Forschungseinrichtungen Ausland sind ein wichtiges Element einer erfolgreichen wissenschaftlichen Tätigkeit. Die ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern unterstützt die Doktorierenden dabei mit dem Förderinstrument UniBE Doc.Mobility.
Das Förderinstrument wurde durch swissuniversities im Rahmen des Programms ·Éä³ó°ù±ð²Ô»å
der Mehrjahresplanungsperiode 2021-2024 mitfinanziert. Nach Ablauf der Förderung durch swissuniversities wird die Förderung nun von der UniBE fortgeführt.
Antragsberechtigt sind alle Doktorierenden, die seit mind. 12 Monaten an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern immatrikuliert sind und nicht über den SNF gefördert werden. (Doktorierende des SNF können direkt beim SNF beantragen.)
UniBE Doc.Mobility wird für Mobilitätsaufenthalte vergeben, die in der Regel 6 bis 12 Monate dauern. Der Aufenthalt erfolgt an einer Forschungseinrichtung im Ausland, die üblicherweise nicht im Herkunftsland der Doktorandin / des Doktoranden ist oder dem Ausbildungsort entspricht. Der Aufenthalt kann nicht aufgeteilt werden.
Die Unterstützung erfolgt in der Form einer Anstellung als Doktorand/in, jedoch mit Arbeitsort im Ausland.
