UniBE Doc.Mobility

Finanzierung für Doktorierende für Forschungsaufenthalte im Ausland

 
Voraussetzungen Einladung zu einem Mobilitätsaufenthalt an einer Gastinstitution
Antragsberechtigt Doktorierende der UniBE, die mindestens 12 Monate immatrikuliert sind und nicht über den SNF gefördert werden.
¹óö°ù»å±ð°ù²ú±ð³Ù°ù²¹²µ Doktorandengehalt Ansatz 2. Jahr, inklusive Sozial- und Versicherungsleistungen. 
Geltungsbereich Doktorandengehalt, i.d.R. 12 Monate, auf Antrag kürzer, aber mind. 6 Monate
Eingabefrist

1. März und 1. September

Es gibt jährlich zwei Eingabefristen.

Forschungsaufenthalte an ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùen und Forschungseinrichtungen Ausland sind ein wichtiges Element einer erfolgreichen wissenschaftlichen Tätigkeit. Die ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern unterstützt die Doktorierenden dabei neu mit dem Förderinstrument UniBE Doc.Mobility.
Das neue Förderinstrument wird durch swissuniversities im Rahmen des Programms ·Éä³ó°ù±ð²Ô»å
der Mehrjahresplanungsperiode 2021-2024 mitfinanziert. Nach Ablauf der Förderung durch swissuniversities wird die Förderung von der UniBE fortgeführt.

Antragsberechtigt sind alle Doktorierenden, die seit mind. 12 Monaten an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern immatrikuliert sind und nicht über den SNF gefördert werden. (Doktorierende des SNF können direkt beim SNF beantragen.)

UniBE Doc.Mobility wird für Mobilitätsaufenthalte vergeben, die in der Regel 12 Monate dauern (auf Begründung kürzer, aber mindestens 6 Monate). Der Aufenthalt erfolgt an einer Forschungseinrichtung im Ausland, die üblicherweise nicht im Herkunftsland der Doktorandin / des Doktoranden ist oder dem Ausbildungsort entspricht. Der Aufenthalt kann nicht aufgeteilt werden.

Die Unterstützung erfolgt in der Form einer Anstellung als Doktorand/in, jedoch mit Arbeitsort im Ausland.