³Ò°ù³Ü²Ô»å²õä³Ù³ú±ð

Folgende ³Ò°ù³Ü²Ô»å²õä³Ù³ú±ð sind bei einer Antragstellung auf UniBE Doc.Mobility zu beachten:

  • Finanziert wird ein Forschungsaufenthalt an einer Forschungseinrichtung im Ausland,
    der üblicherweise 12 Monate dauert, auf begründetes Gesuch hin auch kürzer, aber
    mind. 6 Monate.
  • Die Gastinstitution liegt nicht im Land Ihrer Herkunft oder Ihres Studienabschlusses. Ausnahmen mit in der Regel wissenschaftlicher Begründung sind möglich.
  • Sie sind zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 12 Monaten als Doktorandin oder Doktorand an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern immatrikuliert (Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen möglich). Antragsberechtigt sind in der Forschung tätige Doktorierende aller Fachrichtungen, mit oder ohne Anstellung an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern.
  • Sie sind nicht durch den SNF finanziert – SNF-Doktorierenden können ihre Mobilität mit den Mobilitätsbeiträgen des SNF finanzieren.
  • Sie haben die Unterstützung durch Ihre erst und zweitbetreuende Person. Diese Personen müssen ein Referenzschreiben abgeben.
  • Für den Forschungsaufenthalt im Ausland ist mit dem Antrag ein Forschungsplan einzureichen. Die näheren Angaben dazu finden Sie in der Wegleitung.
  • Die Mobilitätsförderung erfolgt in der Form einer Anstellung als Doktorand/in an der Uni Bern, jedoch mit Arbeitsort im Ausland. Mit der Anstellung werden auch alle Sozialzulagen gedeckt, zudem erleichtert eine Anstellung die Regelung von Versicherungsfragen.