Nachhaltigkeit an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern
Die ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern hat sich in Übereinstimmung mit der Bundesverfassung (BV , ; SR 101) und dem Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (Art. 30 HFKG) dem Grundsatz der Nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Sie nimmt ihre ethische Verantwortung wahr und bekennt sich dazu, Nachhaltigkeit als Querschnittsthema in allen universitären Bereichen (Lehre, Forschung, Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit und Betrieb) zu integrieren und einen respektvollen Umgang mit ökologischen, ökonomischen und sozialen Ressourcen zu fördern.
Die ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùsleitung hat die Nachhaltige Entwicklung in , Vision und Strategie 2030 aufgenommen und die Verantwortlichkeit im Vizerektorat ²Ï³Ü²¹±ô¾±³Ùä³Ù und Nachhaltige Entwicklung verankert. Am 1. Juni 2012 wurde eine Abteilung für Nachhaltige Entwicklung geschaffen. Ausserdem verfügt die ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern seit Frühling 2012 über eine ständige Kommission für Nachhaltige Entwicklung, in der alle ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù±ð²Ô, die ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùsleitung, der Mittelbau, die Studierenden sowie die Verwaltungsdirektion und das CDE vertreten sind.