Persönliche Integrität: Ablauf bei einer Meldung

Ablauf Meldung Verletzung der persönlichen Integrität

Prozess für Studierende und Mitarbeitende

Hier finden Sie das Vorgehen bei Meldungen von Verletzung der persönlichen Integrität, insbesondere Diskriminierung, für Studierende und Mitarbeitende.

Prozess Meldung persönliche Integrität (PDF, 86KB)

 

Kontaktaufnahme und Abklärung

Studierende und Mitarbeitende können sich an die entsprechende Ansprechstelle der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern wenden, wenn sie sich in der persönlichen Integrität verletzt fühlen. Auch dann, wenn sie sich nicht sicher sind, ob eine Situation als diskriminierend einzustufen ist.

Grundlagenpapier "Grundlagen Schutz der persönlichen Integrität"

Die Meldung kann per Meldeformular auf der Webseite der AfC, per Mail, am Telefon oder bei einem persönlichen Treffen erfolgen.

  • Interne Ansprechperson: AfC - Expertise in den Themen Diskriminierung, Umgang mit Diskriminierung, Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten sowie Unterstützung und Begleitung Beratung AfC; Mail: beratung.afc@unibe.ch
  • Externe Ansprechstelle:  - psychologische und psychosoziale Unterstützung und Begleitung, Umgang mit Konflikten, theraupethische Begleitung

Die betroffene Person wird, wenn möglich, innerhalb  Wochenfrist zu einem Gespräch eingeladen und aufgefordert, den Vorfall zu schildern. Über das Gespräch wird ein Protokoll geführt. Nach dem Gespräch werden Handlungsmöglichkeiten und Lösungsansätze geprüft. Alle weiteren Schritte werden nur mit ausdrücklichem Einverständnis der betroffenen Person eingeleitet. Bei Bedarf nimmt die AfC Kontakt mit dem Rechtsdienst auf und prüft weitere Schritte.

Offizielle Meldung

Sollte keine Lösung erzielt werden, kann die betroffene Person eine offizielle schriftliche Meldung einreichen. Bei einer offiziellen Meldung wird der Rechtsdienst beigezogen. 

Wenn sich die betroffene Person entscheidet, eine offizielle Meldung zu machen, wird der Fall von der  involvierten internen Ansprechperson genauer abgeklärt (universtitätsinterner Austausch zwischen den Stellen, Prüfung Zuständigkeiten, Besprechung weitere Schritte).

Macht die betroffene Person keine offizielle Meldung, gibt es keine weiteren Abklärungen. Die betroffene Person  wird auf die Möglichkeit der Beratung und psychosozialen Unterstützung (Beratungsstelle Berner Hochschulen) hingewiesen.

In Absprache mit dem Rechtsdienst werden weitere Schritte definiert (weitere Abklärungen, ggf. Befragungen etc). 

Der Rechtsdienst kommt zu einer abschliessenden Beurteilung, ob eine Diskriminierung vorliegt. Die interne Abklärung ist damit abgeschlossen. 

Die betroffene Person und die beschuldigte Person werden über den Abschluss der internen Abklärung informiert. Im Falle einer Diskriminierung beschliesst die zuständige Stelle geeignete Massnahmen gegenüber der beschuldigten Person. Die betroffene Person wird darüber informiert, dass geeignete Massnahmen gegenüber der beschuldigten Person ergriffen worden sind. Bei Bedarf überprüft das Generalsekretariat die Einhaltung der Massnahmen.