µþ±ð´Ú°ù±ð¾±³Ü²Ô²µ²õ³¾Ã¶²µ±ô¾±³¦³ó°ì±ð¾±³Ù±ð²Ô
Im Kanton Bern sind Ausnamen von der Versicherungspflicht unter bestimmten Voraussetzung und dem Nachweis eines anerkannten, gleichwertigen Versicherungsschutz möglich für:
- Internationale Studierende / Personen in Aus- und Weiterbildung
- Entsandte
- Personen, die im Heimatland obligatorisch versichert sind (ausserhalb EU/EFTA)
- ³Ò°ù±ð²Ô³ú²µÃ¤²Ô²µ±ð°ù/¾±²Ô²Ô±ð²Ô
(Liste nicht abschliessend).
Wer im Kanton Bern wohnt, muss ein entsprechendes Befreiungsgesuch online beim Amt für Sozialversicherung (Kanton Bern) einreichen. Wichtig: Jeder Kanton entscheidet selbst über Kriterien für µþ±ð´Ú°ù±ð¾±³Ü²Ô²µ²õ³¾Ã¶²µ±ô¾±³¦³ó°ì±ð¾±³Ù±ð²Ô. Wer also nicht im Kanton Bern wohnt oder aus einem anderen Kanton neu nach Bern zieht, muss bei der zuständigen Stelle ein Gesuch einreichen.
Tipp: Für internationale Studierende besteht die Möglichkeit eine in der Schweiz anerkannte internationale Studierendenversicherung abzuschliessen (z.B. Swisscare).