Mitglieder der Rekurskommission

Die Rekurskommission besteht aus fünf Mitgliedern, welche Angehörige der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù sind (Art. 136 Abs. 2 UniV). Die Mitglieder werden durch den Senat für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt, wobei eine Wiederwahl möglich ist (Art. 137 Abs. 1 und 2 UniV). Insbesondere die grossen ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù±ð²Ô, die Assistierenden und die Studierenden sollen in der Rekurskommission vertreten sein und ihre Sicht einbringen können. Daher wird bewusst darauf verzichtet, die Rekurskommission ausschliesslich mit Juristinnen und Juristen zu besetzen.

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Allfällige ´¡²ú±ô±ð³ó²Ô³Ü²Ô²µ²õ²µ°ùü²Ô»å±ð gegen Mitwirkende bei der Rekurskommission sind von der beschwerdeführenden Partei umgehend geltend zu machen (vgl. Art. 9 VRPG, Art. 6 Reglement).

Mitglieder der Rekurskommission