¸éü³¦°ì±ð°ù²õ³Ù²¹³Ù³Ù³Ü²Ô²µ

Nach der Exmatrikulation oder der Beendigung der Anstellung ist die UNICARD für eine weitere Validierung gesperrt. Restguthaben können jedoch ab dem Exmatrikulations- bzw. Austrittsdatum noch während 120 Tagen aufgebraucht werden.

Reichen Sie den untenstehenden ¸éü³¦°ì±ð°ù²õ³Ù²¹³Ù³Ù³Ü²Ô²µsantrag fristgerecht und vollständig ausgefüllt wie folgt ein:

Die Auszahlung erfolgt bargeldlos und ausschliesslich durch Überweisung auf ein Schweizer Bank- oder Postkonto. Nicht oder zu spät beantragte Guthaben sowie solche unter CHF 25.- verfallen zu Gunsten der Stiftung Sozialkasse der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern.

Bitte beachten Sie zudem unbedingt die UNICARD Nutzungsbedingungen.