Evaluation

Das Vizerektorat Forschung organisiert das Verfahren für die Eingabe, Beurteilung und Abwicklung der UniBE Initiator Grant-Anträge. Als Grundlage für die Beurteilung der eingegangenen Gesuche gelten das von der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùsleitung in Kraft gesetzte Reglement sowie die folgenden Kriterien:

  • Qualifikation des Gesuchstellers / der Gesuchstellerin
  • Förderung des eigenen Forschungsprofils
  • wissenschaftliche Qualität und Innovativität des Vorhabens
  • Machbarkeit des Vorhabens

Die frist- und formgerecht eingereichten Anträge werden durch die Forschungskommission der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern beurteilt. Die Benachrichtigung über Zu- oder Absage eines Antrags erfolgt durch das Vizerektorat Forschung.

Im Falle der Bewilligung eines Antrags für einen UniBE Initiator Grant wird die gesprochene Summe auf einen zu bezeichnenden Drittmittelkredit der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern überwiesen. Die Überweisung erfolgt nach Bewilligung des Antrags.