Evaluation
Das Vizerektorat Forschung organisiert das Verfahren für die Eingabe, Beurteilung und Abwicklung der UniBE Initiator Grant-Anträge. Als Grundlage für die Beurteilung der eingegangenen Gesuche gelten das von der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùsleitung in Kraft gesetzte Reglement sowie die folgenden Kriterien:
- Qualifikation des Gesuchstellers / der Gesuchstellerin
- Förderung des eigenen Forschungsprofils
- wissenschaftliche Qualität und Innovativität des Vorhabens
- Machbarkeit des Vorhabens
Die frist- und formgerecht eingereichten Anträge werden durch die Forschungskommission der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern beurteilt. Die Benachrichtigung über Zu- oder Absage eines Antrags erfolgt durch das Vizerektorat Forschung.
Im Falle der Bewilligung eines Antrags für einen UniBE Initiator Grant wird die gesprochene Summe auf einen zu bezeichnenden Drittmittelkredit der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern überwiesen. Die Überweisung erfolgt nach Bewilligung des Antrags.
